Schutzbrief: Unterschied zwischen den Versionen
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Schutzbrief an die Jászberényer Bewohner, dem nach sie unter fremde Gerichtsbarkeit, weiterhin zur Zoll- und Dreißigstzahlung nicht zu zwingen sind. | Schutzbrief an die Jászberényer Bewohner, dem nach sie unter fremde Gerichtsbarkeit, weiterhin zur Zoll- und Dreißigstzahlung nicht zu zwingen sind. | ||
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Version vom 24. Mai 2007, 14:29 Uhr
Zusammenfassung
DATUM: 02. September 1637
AUSSTELLER: Esterházy, Palatin
AUSSTELLUNGS-ORT: Nagyszombat
SIEGEL: Daraufgedrückt
BEMERKUNG:
- In lateinischer Sprache
- Übersetzung in ungarischer Sprache an der Urkunde
Schutzbrief an die Jászberényer Bewohner, dem nach sie unter fremde Gerichtsbarkeit, weiterhin zur Zoll- und Dreißigstzahlung nicht zu zwingen sind.