Sub auspiciis imperatoris

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Sub auspiciis imperatoris

Die Promotio sub auspiciis Imperatoris (lat. … unter der Aufsicht des Kaisers) war an den österreichischen Universitäten bis 1918 möglich. Ein Doktorkandidat, der die Maturitätsprüfung und alle Universitätsprüfungen mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden hatte, war laut Erlass des k.k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 28. August 1888 berechtigt, einen besonders feierlichen Promotionsakt zu beantragen, bei dem sich der Kaiser in der Regel durch den Statthalter des betreffenden Kronlandes vertreten ließ und dem neu kreierten Doktor ein Brillantring mit den kaiserlichen Initialen überreicht wurde. Alljährlich durfte eine solche Promotion an jeder Universität nur einmal vollzogen werden, wobei die Verleihung turnusmäßig unter den Fakultäten zu alternieren hatte. Die Promotion sub auspiciis Imperatoris war demgemäß eine ganz besondere Auszeichnung.

1952 wurde sie als Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae wieder eingeführt, wobei der Bundespräsident von Österreich die Rolle des Kaisers übernahm.