Schutzbrief: Unterschied zwischen den Versionen

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Schutzbrief an die Jászberényer Bewohner, dem nach sie unter fremde Gerichtsbarkeit, weiterhin zur Zoll- und Dreißigstzahlung nicht zu zwingen sind.
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Schutzbrief an die Jászberényer Bewohner, dem nach sie unter fremder Gerichtsbarkeit, weiterhin zur Zoll- und Dreißigstzahlung nicht zu zwingen sind.
 
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Version vom 24. Mai 2007, 14:36 Uhr

Zusammenfassung

Schutzbrief für das Dorf Jászberény

DATUM: 02. September 1637
AUSSTELLER: Esterházy, Palatin
AUSSTELLUNGS-ORT: Nagyszombat
SIEGEL: Daraufgedrückt
BEMERKUNG:

  • In lateinischer Sprache
  • Übersetzung in ungarischer Sprache an der Urkunde



Schutzbrief an die Jászberényer Bewohner, dem nach sie unter fremder Gerichtsbarkeit, weiterhin zur Zoll- und Dreißigstzahlung nicht zu zwingen sind.