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Die [[Übersichtskarte]] gibt einen Überblick in welchen Ländern die Familie Esterházy über viele Jahrhunderte das kulturelle Leben geprägt und beeinflusst hat. Im heutigen Europa ist die Familie sinnbildlich dafür, in welcher Weise der eiserne Vorhang bestehende Kulturräume in Mittel- und Osteuropa zerrissen hat, aber auch inwieweit man in der heutigen Zeit auf gemeinsame Wurzeln zurückblicken kann. Zudem ist das Schicksal der heutigen Esterházy Familie auch fest mit der Leidensgeschichte der Mittel- und Osteuropäischen Gesellschaften verwurzelt, die während der kommunistischen Herrschaft durch Terror, Enteignung, Gefangenschaft und Flucht ihrer  eigenen Wurzeln entrissen wurden.
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Die [[Übersichtskarte]] gibt einen Überblick in welchen Ländern die Familie Esterházy über viele Jahrhunderte das kulturelle Leben geprägt und beeinflusst hat. Im heutigen Europa ist die Familie sinnbildlich dafür, in welcher Weise der eiserne Vorhang bestehende Kulturräume in Mittel- und Osteuropa zerrissen hat, aber auch inwieweit man in der heutigen Zeit auf gemeinsame Wurzeln zurückblicken kann. Die jüngere Geschichte der Familie Esterházy ist fest mit der Leidensgeschichte der Mittel- und Osteuropäischen Gesellschaften verwurzelt, die während der kommunistischen Herrschaft durch Terror, Enteignung, Gefangenschaft und Flucht ihrer  eigenen Wurzeln entrissen wurden.
  
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Die Eigentumsverhältnisse der Stammlinien der Familie Esterházy waren bis in die Neuzeit durch ein Fideikommiss geregelt, wodurch dem Familienoberhaupt stets die Verwaltung der Besitztümer übertragen war, jedoch diese ihm nicht gehörten und Veräußerungen nur in Absprache mit dem Familienrat getroffen werden konnten. Als der erste Weltkrieg den Untergang der Donaumonarchie besiegelt hatte, waren die Besitztümer plötzlich auf fast alle Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns verteilt; Hunderttausende Hektar Landbesitz wechselten die Staatszugehörigkeit. In der folge fand in den Zwanzigern in Ungarn eine erste Bodenreform statt, dreizehn Prozent des Familienbesitzes wurden verstaatlicht.
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Die Eigentumsverhältnisse der Stammlinien der Familie Esterházy waren bis in die Neuzeit durch ein Fideikommiss geregelt, wodurch dem Familienoberhaupt die Verwaltung der Besitztümer übertragen war, diese ihm jedoch nicht gehörten und Veräußerungen nur in Absprache mit dem Familienrat getroffen werden konnten. Als der erste Weltkrieg den Untergang der Donaumonarchie besiegelt hatte, waren die Familienbesitztümer auf fast alle Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns verteilt; Hunderttausende Hektar Landbesitz wechselten die Staatszugehörigkeit. In der Folge fand in den Zwanzigern in Ungarn eine erste Bodenreform statt, dreizehn Prozent des Familienbesitzes wurden verstaatlicht.
  
Nach dem zweiten Weltkrieg im Jahre 1946, in dem auch Paul V. Esterházy als Familienoberhaupt in Budapest die Balletttänzerin Melinda Ottrubay heiratete, konfiszierte der ungarische Staat den gesamten in Ungarn gelegenen Besitz der Esterházy-Familie. Die Kommunisten machten dem „Klassenfeind“ Paul Esterházy den (Schau-)Prozess und verurteilten ihn zu fünfzehn Jahren Einzelhaft. Mehrmals bot man ihm seine Entlassung im Austausch für eine Überschreibung der Esterházy'schen Besitzungen in Österreich an die Kommunistische Partei an – doch Paul V. berief sich stets darauf, dass er nur Verwalter des Besitzes sei und er daher nicht befugt ist diesen zu übertragen. Der Rest der sich noch im Lande aufhaltenden Familie wurde aus Budapest und von Ihren Gütern vertrieben und in den neu entstandenen Produktionsgenossenschaften zur Landarbeit gezwungen.
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Nach dem zweiten Weltkrieg im Jahre 1946, in dem [[I337|Paul V. Esterházy]] als Familienoberhaupt in Budapest die Balletttänzerin [[Melinda Ottrubay]] heiratete, konfiszierten die kommunistischen Régime in Ungarn, der Slowakei und Jugoslawien sämtlichen Besitz der Esterházy-Familie. Die Kommunisten machten dem „Klassenfeind“ [[I337|Fürst Paul V.]] den Schauprozess und verurteilten ihn zu fünfzehn Jahren Einzelhaft. Mehrmals bot man ihm seine Entlassung im Austausch für eine Überschreibung der Esterházy'schen Besitzungen in Österreich an die Kommunistische Partei an. [[I337|Paul V.]] berief sich darauf, dass er als Majoratsherr nur Verwalter des Besitzes sei und er daher nicht befugt sei diesen zu übertragen. Der Rest der sich noch im Lande aufhaltenden Familie wurde aus Budapest und von Ihren Gütern vertrieben und in den neu entstandenen Produktionsgenossenschaften zur Landarbeit gezwungen.
  
Die Landreformen nach der kommunistischen Machtergreifung brachten nicht nur in Osteuropa das Ende des Esterházy’schen Gloria: Auch in Österreich hatte die Rote Armee das burgenländische Gut der Esterházys requiriert und der USIA, der russischen Verwaltungsbehörde für enteignetes "deutsches Eigentum", unterstellt. USIA und KPÖ verpachteten große Teile an Kleinbauern mit kommunistischem Parteibuch. Im Burgenland sprach man empört von „verwerflichstem Gesinnungszwang“, bei der KPÖ sah man darin die Vorstufe zur ersehnten Landreform.  
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Die Landreformen nach der kommunistischen Machtergreifung brachten nicht nur in Mitteleuropa das Ende des Esterházy’schen Gloria: Auch in Österreich hatte die Rote Armee das burgenländische Gut der Esterházys requiriert und der USIA, der russischen Verwaltungsbehörde für enteignetes "deutsches Eigentum", unterstellt. Deutsches Eigentum deswegen, weil Fürst Paul durch seine Herrschaft in Edelstetten, Bayern, als deutscher Standesherr und somit als deutscher Staatsbüger behandelt wurde. USIA und KPÖ verpachteten große Teile an Kleinbauern mit kommunistischem Parteibuch. Im Burgenland sprach man empört von „verwerflichstem Gesinnungszwang“, bei der KPÖ sah man darin die Vorstufe zur ersehnten Landreform.  
  
 
Nach der Besatzungszeit verlangten die Pächter die Übergabe der Grundstücke in ihren Besitz. Im Mai 1955 schrieb die sozialdemokratische Burgenländische Freiheit: „Nun ist die Zeit für die Bodenreform gekommen. Wir erwarten, dass alle bisher von der USIA verwalteten Liegenschaften, insbesondere die Esterházy’schen Güter, sofort in die öffentliche Verwaltung übernommen werden!“
 
Nach der Besatzungszeit verlangten die Pächter die Übergabe der Grundstücke in ihren Besitz. Im Mai 1955 schrieb die sozialdemokratische Burgenländische Freiheit: „Nun ist die Zeit für die Bodenreform gekommen. Wir erwarten, dass alle bisher von der USIA verwalteten Liegenschaften, insbesondere die Esterházy’schen Güter, sofort in die öffentliche Verwaltung übernommen werden!“
  
Tatsächlich schien die Zeit für eine Umverteilung des Besitzes günstig: Das Familienoberhaupt saß in Budapest im Gefängnis, die Macht der Familie war von den Kommunisten zerschlagen worden, und in Österreich hatte man einige Jahre zuvor aufgrund unklarer Besitzverhältnisse und aus Wiederaufbaupragmatismus große Teile der Industrie verstaatlicht. In der Bundesregierung war zudem die SPÖ eine mächtige Befürworterin der Bodenreform. Die Aufteilung des Landes auf die Pächter schien nur eine Frage der Zeit zu sein, und ein öffentlicher Verwalter war bereits bestellt, da wendete sich das Blatt abermals: 1956 brach in Ungarn der Volksaufstand gegen die kommunistische Diktatur aus. Im allgemeinen Chaos umzingelte die Volksmenge das Gefängnis, in dem auch Paul V. einsaß, und erzwang die Freilassung der Häftlinge. Zur selben Zeit schafften es auch fast alle übrigen Familienmitglieder Ungarn zu verlassen.  
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Tatsächlich schien die Zeit für eine Umverteilung des Besitzes günstig: Das Familienoberhaupt saß in Budapest im Gefängnis, die Macht der Familie war von den Kommunisten zerschlagen worden, und in Österreich hatte man einige Jahre zuvor aufgrund unklarer Besitzverhältnisse und aus Wiederaufbaupragmatismus große Teile der Industrie verstaatlicht. In der Bundesregierung war zudem die SPÖ eine mächtige Befürworterin der Bodenreform. Die Aufteilung des Landes auf die Pächter schien nur eine Frage der Zeit zu sein, und ein öffentlicher Verwalter war bereits bestellt, da wendete sich das Blatt abermals: 1956 brach in Ungarn der Volksaufstand gegen die kommunistische Diktatur aus. Im allgemeinen Chaos umzingelte die Volksmenge das Gefängnis, in dem auch [[I337|Paul V.]] einsaß, und erzwang die Freilassung der Häftlinge. Zur selben Zeit verließen fast alle übrigen Familienmitglieder Ungarn.  
  
Paul V. kam frei und floh nach Österreich. „Als wir die Grenze überschritten, war das für uns beide der Himmel auf Erden. Wir haben uns federleicht gefühlt. Für dieses Gefühl bleibt man dem Gastland ewig dankbar“, sagte Melinda Esterházy später über die geglückte Flucht. Als in Ungarn sowjetische Panzer die Rebellion überrollten, hatten Paul V. und seine Frau ihr Quartier bereits in Zürich aufgeschlagen, von wo aus sie den Kampf um die burgenländischen Besitzungen aufnahmen. Das befreite Familienoberhaupt stärkte die Position der Gegner einer radikalen Bodenreform – und so kam es zu einem Kompromiss: Große Teile der Esterházy’schen Besitztümer wurden verkauft, wobei den bisherigen Pächtern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde.  
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[[I337|Paul V.]] kam frei und floh in die Schweiz. „Als wir die Grenze überschritten, war das für uns beide der Himmel auf Erden. Wir haben uns federleicht gefühlt. Für dieses Gefühl bleibt man dem Gastland ewig dankbar“, sagte Melinda Esterházy später über die geglückte Flucht. Als in Ungarn sowjetische Panzer die Rebellion überrollten, hatten Paul V. und seine Frau ihr Quartier bereits in Zürich aufgeschlagen, von wo aus sie den Kampf um die burgenländischen Besitzungen aufnahmen. Das befreite Familienoberhaupt stärkte die Position der Gegner einer radikalen Bodenreform – und so kam es zu einem Kompromiss: Große Teile der Esterházy’schen Besitztümer wurden verkauft, wobei den bisherigen Pächtern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde.  
  
 
Rund ein Drittel des 60.000 Hektar (in Österreich) großen Gutes ging verloren, übrig blieben jene 44.000 Hektar, die bis heute den Esterházy’schen Besitz bilden. Weitere große Teile blieben verpachtet, wurden aber als unanfechtbares Eigentum der Esterházys anerkannt.
 
Rund ein Drittel des 60.000 Hektar (in Österreich) großen Gutes ging verloren, übrig blieben jene 44.000 Hektar, die bis heute den Esterházy’schen Besitz bilden. Weitere große Teile blieben verpachtet, wurden aber als unanfechtbares Eigentum der Esterházys anerkannt.
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== Ungarn ==
 
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== Ukraine ==
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== Sonstiges ==
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== Quellen ==
 
*Datum,  03.2006, "Gott und Boden", Joseph Gepp
 
*Datum,  03.2006, "Gott und Boden", Joseph Gepp

Aktuelle Version vom 12. Januar 2013, 22:07 Uhr

Übersicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einleitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausschnitt aus der Übersichtslandkarte

Die Übersichtskarte gibt einen Überblick in welchen Ländern die Familie Esterházy über viele Jahrhunderte das kulturelle Leben geprägt und beeinflusst hat. Im heutigen Europa ist die Familie sinnbildlich dafür, in welcher Weise der eiserne Vorhang bestehende Kulturräume in Mittel- und Osteuropa zerrissen hat, aber auch inwieweit man in der heutigen Zeit auf gemeinsame Wurzeln zurückblicken kann. Die jüngere Geschichte der Familie Esterházy ist fest mit der Leidensgeschichte der Mittel- und Osteuropäischen Gesellschaften verwurzelt, die während der kommunistischen Herrschaft durch Terror, Enteignung, Gefangenschaft und Flucht ihrer eigenen Wurzeln entrissen wurden.

Geschichte seit 1920[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Österreich-Ungarn nach dem Vertrag von Trianon

Die Eigentumsverhältnisse der Stammlinien der Familie Esterházy waren bis in die Neuzeit durch ein Fideikommiss geregelt, wodurch dem Familienoberhaupt die Verwaltung der Besitztümer übertragen war, diese ihm jedoch nicht gehörten und Veräußerungen nur in Absprache mit dem Familienrat getroffen werden konnten. Als der erste Weltkrieg den Untergang der Donaumonarchie besiegelt hatte, waren die Familienbesitztümer auf fast alle Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns verteilt; Hunderttausende Hektar Landbesitz wechselten die Staatszugehörigkeit. In der Folge fand in den Zwanzigern in Ungarn eine erste Bodenreform statt, dreizehn Prozent des Familienbesitzes wurden verstaatlicht.

Nach dem zweiten Weltkrieg im Jahre 1946, in dem Paul V. Esterházy als Familienoberhaupt in Budapest die Balletttänzerin Melinda Ottrubay heiratete, konfiszierten die kommunistischen Régime in Ungarn, der Slowakei und Jugoslawien sämtlichen Besitz der Esterházy-Familie. Die Kommunisten machten dem „Klassenfeind“ Fürst Paul V. den Schauprozess und verurteilten ihn zu fünfzehn Jahren Einzelhaft. Mehrmals bot man ihm seine Entlassung im Austausch für eine Überschreibung der Esterházy'schen Besitzungen in Österreich an die Kommunistische Partei an. Paul V. berief sich darauf, dass er als Majoratsherr nur Verwalter des Besitzes sei und er daher nicht befugt sei diesen zu übertragen. Der Rest der sich noch im Lande aufhaltenden Familie wurde aus Budapest und von Ihren Gütern vertrieben und in den neu entstandenen Produktionsgenossenschaften zur Landarbeit gezwungen.

Die Landreformen nach der kommunistischen Machtergreifung brachten nicht nur in Mitteleuropa das Ende des Esterházy’schen Gloria: Auch in Österreich hatte die Rote Armee das burgenländische Gut der Esterházys requiriert und der USIA, der russischen Verwaltungsbehörde für enteignetes "deutsches Eigentum", unterstellt. Deutsches Eigentum deswegen, weil Fürst Paul durch seine Herrschaft in Edelstetten, Bayern, als deutscher Standesherr und somit als deutscher Staatsbüger behandelt wurde. USIA und KPÖ verpachteten große Teile an Kleinbauern mit kommunistischem Parteibuch. Im Burgenland sprach man empört von „verwerflichstem Gesinnungszwang“, bei der KPÖ sah man darin die Vorstufe zur ersehnten Landreform.

Nach der Besatzungszeit verlangten die Pächter die Übergabe der Grundstücke in ihren Besitz. Im Mai 1955 schrieb die sozialdemokratische Burgenländische Freiheit: „Nun ist die Zeit für die Bodenreform gekommen. Wir erwarten, dass alle bisher von der USIA verwalteten Liegenschaften, insbesondere die Esterházy’schen Güter, sofort in die öffentliche Verwaltung übernommen werden!“

Tatsächlich schien die Zeit für eine Umverteilung des Besitzes günstig: Das Familienoberhaupt saß in Budapest im Gefängnis, die Macht der Familie war von den Kommunisten zerschlagen worden, und in Österreich hatte man einige Jahre zuvor aufgrund unklarer Besitzverhältnisse und aus Wiederaufbaupragmatismus große Teile der Industrie verstaatlicht. In der Bundesregierung war zudem die SPÖ eine mächtige Befürworterin der Bodenreform. Die Aufteilung des Landes auf die Pächter schien nur eine Frage der Zeit zu sein, und ein öffentlicher Verwalter war bereits bestellt, da wendete sich das Blatt abermals: 1956 brach in Ungarn der Volksaufstand gegen die kommunistische Diktatur aus. Im allgemeinen Chaos umzingelte die Volksmenge das Gefängnis, in dem auch Paul V. einsaß, und erzwang die Freilassung der Häftlinge. Zur selben Zeit verließen fast alle übrigen Familienmitglieder Ungarn.

Paul V. kam frei und floh in die Schweiz. „Als wir die Grenze überschritten, war das für uns beide der Himmel auf Erden. Wir haben uns federleicht gefühlt. Für dieses Gefühl bleibt man dem Gastland ewig dankbar“, sagte Melinda Esterházy später über die geglückte Flucht. Als in Ungarn sowjetische Panzer die Rebellion überrollten, hatten Paul V. und seine Frau ihr Quartier bereits in Zürich aufgeschlagen, von wo aus sie den Kampf um die burgenländischen Besitzungen aufnahmen. Das befreite Familienoberhaupt stärkte die Position der Gegner einer radikalen Bodenreform – und so kam es zu einem Kompromiss: Große Teile der Esterházy’schen Besitztümer wurden verkauft, wobei den bisherigen Pächtern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde.

Rund ein Drittel des 60.000 Hektar (in Österreich) großen Gutes ging verloren, übrig blieben jene 44.000 Hektar, die bis heute den Esterházy’schen Besitz bilden. Weitere große Teile blieben verpachtet, wurden aber als unanfechtbares Eigentum der Esterházys anerkannt.

Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Typ[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Datum, 03.2006, "Gott und Boden", Joseph Gepp